Bonn Zentrum · Station 2

Gipken’s Tee- und Frühstücksstube

Am Hof 36, Bonn

Werbeannonce für Gipken’s in der „Freundschaft“, einer Zeitung für homosexuelle Männer — Copyright: Gustav Gipkens; Bildnachweis: „Die Freundschaft“ (3) 1921

Der Paragraph 175 des deutschen Gesetzbuches stellte homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Er bestand bereits seit 1871. Vor der NS-Zeit gab es aber gewisse Freiräume. Bestraft wurden hauptsächlich sexuelle Handlungen zwischen Männern. Vieles andere lag in einer Grauzone. So entstanden in Städten eigene Zeitungen und Treffpunkte für Homosexuelle. In Bonn machte zum Beispiel „Gipken’s Tee- und Frühstücksstube“ Am Hof Werbung als tolerantes Lokal.

Die Nationalsozialisten verschärften die Verfolgung. Schon „verdächtiger Blickkontakt“ konnte nun ausreichen, um in den Fokus der Polizei zu geraten. Treffpunkte und halbwegs sichere Orte gab es kaum noch. Rund 50.000 Menschen wurden bis 1945 von den Nationalsozialisten wegen Verstößen gegen Paragraph 175 verurteilt. Die meisten kamen in Gefängnisse, einige aber auch in Konzentrationslager. Nicht einmal die Hälfte von ihnen überlebte das KZ.

Nach 1945 war gleichgeschlechtliche Sexualität weiter verboten. Dadurch konnten Betroffene auch keine Entschädigung beantragen. Erst 1994 wurde der §175, der Homosexualität in Deutschland unter Strafe stellte, endgültig gestrichen. Seit 2017 gibt es auch Regelungen für eine Entschädigung. Für die meisten Verfolgten kam das zu spät.